FAQ
Anders als ein Versicherungsvertreter, der vertraglich fest an „seine” Versicherungsgesellschaft gebunden ist und damit deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler ganz ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Das macht ihn gegenüber Dritten völlig unabhängig. Der Bundesgerichtshof bezeichnete in einem Urteil den Makler als „treuhänderischen Sachwalter“ seines Kunden. Im Klartext heißt das: Wir stehen mit umfassenden fundierten Informationen vorbehaltlos an Ihrer Seite und kaufen für den für Sie maßgeschneiderten günstigsten Versicherungsschutz ein! Die Vergütung für unsere Tätigkeit erhalten wir als Courtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das bedeutet für Sie:
Kein Kostenmehraufwand!
Über 100 Versicherungsgesellschaften alleine in Deutschland bieten Zigtausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus Hunderttausende von Produkten und Tarifen. Darüber hinaus können Versicherungsvermittler zusätzlich exklusive Konditionen aushandeln.
Wichtig: Die Zusammenarbeit setzt gegenseitiges Vertrauen voraus.
Das Berufsbild des Versicherungsmaklers umfasst neben der Vermittlung von Versicherungen folgende Beratungsleistungen in Versicherungsangelegenheiten:
- Risikoanalysen und Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs der Kundschaft
- rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie deren Betreuung und Verwaltung
- Gestaltung eines kundenspezifischen Versicherungsschutzes
- Ausschreibung des erforderlichen Versicherungsschutzes im Markt und Verhandlungen mit den Versicherern über die Vertragskonditionen
- Beratung über sämtliche Haupt- und Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag
- Schadenmanagement